Vereinbarungen und sonstige Hinweise

1. Wichtige Vereinbarungen

2. Lieferkosten- und Stundensatzliste

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wichtige Vereinbarungen:

1.1. Die angegeben Vermietpreise verstehen sich in Euro und beziehen sich auf einen Kalendertag. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist bereits enthalten. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es gelten die am Vertragsabschluss gültigen Preise. Mit Erscheinen dieser Preisliste verliert die vorausgegangene Preisliste ihre Gültigkeit.

1.2. Die Artikel bzw. Anlagen müssen, wenn nicht anders vereinbart, abgeholt und zu einem festgelegten Termin zurückgebracht werden. Sollten die Geräte nicht bis zu diesem Termin zurückgebracht werden, wird pro weiteren Kalendertag ein Aufpreis von 110% des Vermietpreises sowie sämtliche Ausfallkosten von Folgeveranstaltungen erhoben. Ist eine Lieferung erwünscht, so wird diese nach der aktuellen "Lieferkosten- und Stundensatztliste" in Rechnung gestellt.

1.3. Werden Beschädigungen an den gemieteten Artikeln bzw. Geräten festgestellt, so müssen diese vom Kuden getragen werden. Verschleißteile sind hiervon ausgenommen, soweit diese nicht mutwillig zerstört wurden. Fallen während einer Veranstaltung Geräte aus Verschleiß oder anderen Gründen aus, stellt Light And Music Karlstadt keinen finanziellen Ersatz. Es sind die allgemeinen Betriebsvorschriften der Geräte und Anlagenkomponenten zu beachten. Für Folgeschäden übernimmt Light And Music Karlstadt keine Haftung. Treten bei einer Veranstaltung Schäden durch die Anlagenkomponenten auf, sei es durch falsches Aufbauen, technischen Defekt oder sonstige, andere Gründe, ünernimmt Light And Music Karlstadt keinerlei Haftung oder Wiedergutmachungsansprüche.

1.4. Die Anlagenkomponenten sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige Zerstörung und Defekte trägt der Kunde. Bei Verschmutzung oder Verunreinigung muss der Kunde für die Reinigung der Teile aufkommen. Dies kann durch Eigenleistung des Kunden geschehen, oder durch Reinigung unsererseits, die dann in Rechnung gestellt wird. Die Geräte und Anlagenkomponenten, insbesondere Leitungen, Kabel und Zubehör, sind ordnungsgemäß in die mitgelieferten Kisten und Cases zu verstauen.

1.5. Sollte ein bestätigter Auftrag vom Kunden nicht wahrgenommen werden oder abgesagt werden müssen, kann Light And Music Karlstadt eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80% des Vermietpreises in Anspruch nehmen, jenachdem welche Kosten bzw. welcher Aufwand bereits entstanden sind/ist.

! Diese Vereinbarungen sind gemeinsam mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bei jeder Vermietangelegenheit automatisch gültig !

 

2. Lieferkosten- und Stundensatzliste:

2.1. Lieferkosten

Auf Wunsch des Kunden können die Anlagenkomponenten sowohl geliefert als auch abgeholt werden. Hierbei fallen zusätzliche Kosten an:

Pro gefahrenen Kilometer ab Lager Karlstadt bis zum Veranstaltungsort und zurück:                      0,50 € je km

Zusätzlich zu den Fahrtkosten fallen die unten genannten Personalkosten an !

2.2 Personalkosten

Bei Fahrtstrecken, Einweisungen und Auf- bzw. Abbauarbeiten wird dem Kuden folgender Stundensatz berechnet:

Pro Person und angefangener Stunde:                               30,- € je Stunde

( Stunden werden ab Abfahrt Lager Karlstadt bis Rückkunft Lager Karlstadt berechnet. )

Für Betreuung und Service der Anlagen wird folgender Stundensatz berechnet:

Technik- und Operatorstunden pro angefangener Stunde:                   45,- € je Stunde

!!! Bei größeren Veranstaltungen bzw. längeren Fahrtwegen können Pauschalpreise sowohl für das Personal, als auch für die Fahrtstrecke vereinbart werden !!!

  

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

3.1. Allgemeines   Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit Light And Music (Inhaber und Geschäftsführer Stefan Rümmer, Lessingstraße 18, 97753 Karlstadt ) verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners von Light And Music haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Light And Music Karlstadt. Verkaufsartikel und –waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Light And Music Karlstadt.


3.2. Vertragsabschluss
Angebote von Light And Music Karlstadt sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümern bleiben vorbeha lten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn Light And Music Karlstadt diese schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Light And Music Karlstadt berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

3.3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung im Lager von Light And Music Karlstadt. und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden im Lager von Light And Music Karlstadt. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietartikel bzw. Anlagen müssen, wenn nicht anders vereinbart, abgeholt und zu einem vereinbarten Termin zurückgebracht werden. Sollten die Geräte nicht bis zu diesem Termin zurückgebracht werden, wird pro weiteren Kalendertag ein Aufpreis von 110% des Tagesvermietpreises sowie sämtliche Ausfallkosten von Folgeveranstaltungen erhoben.

3.4. Preise
Die angegeben Vermiet- und Verkaufspreise verstehen sich in Euro und beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Die Vermietpreise beziehen sich auf einen Kalendertag. Änderungen hierzu werden, wenn nötig, schriftlich im Vertrag dargelegt. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es gelten die am Vertragsabschluss gültigen Preise. Sollte ein bestätigter Auftrag vom Kunden nicht wahrgenommen werden, kann Light And Music Karlstadt eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80% des Vermietpreises in Anspruch nehmen.

3.5. Pflichten des Mieters bzw. Kunden
Der Mieter bzw. Kunde hat unmittelbar nach Erhalt der Geräte oder Ware diese auf
Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Werden hier vom Mieter bzw. Kunden Mängel festgestellt, so hat er diese umgehend an Light And Music Karlstadt zu melden. Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen. Er haftet für aufkommende Schäden, vor allem infolge grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietgegenstände sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Material und Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Werden Beschädigungen an den gemieteten Artikeln bzw. Geräten festgestellt, so müssen diese vom Kunden bzw. Mieter getragen werden. Verschleißteile sind hiervon ausgenommen, soweit sie nicht mutwillig zerstört wurden. Es sind die allgemeinen Betriebsvorschriften der Geräte und Anlagenkomponenten zu beachten. Für Folgeschäden übernimmt Light And Music Karlstadt keine Haftung. Die Anlagenkomponenten sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige Zerstörung oder Defekte trägt der Kunde. Bei Verschmutzung oder Verunreinigung muss der Kunde für die Reinigung der Teile aufkommen. Dies kann durch Eigenleistung des Kunden geschehen, oder durch Reinigung von Light And Music Karlstadt, die dann in Rechnung gestellt wird. Die Geräte und Anlagenkomponenten, insbesondere Leitungen und Kabel, sind ordnungsgemäß in die mitgelieferten Kisten und Cases zu verstauen.

3.6. Haftungsausschlüsse
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt Light And Music Karlstadt keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:
Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte vom Vormieter oder wegen unvorhersehbarer Verzögerung der Lieferung. Auftretende Funktionsstörungen oder Teil- bzw. Totalausfall des Mietgegenstandes. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne.
Etwaige Ansprüche Dritter bei Veranstaltungen ( z.B. Gema ) gehen zu Lasten des Veranstalters.

3.7. Sonstiges
Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist 97753 Karlstadt. Es gilt deutsches Recht. (Stand 01/18 )

Bild: "Hello Green" - Diskoveranstaltung - Wiesenfeld

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